Führungsfähigkeit stärken, Beschaffung beschleunigen, Aufwuchs sichern

Im Rah­men der wei­te­ren Umset­zung des „Osna­brü­cker Erlas­ses“ sind fol­gen­de Struk­tur­an­pas­sun­gen im BMVg beab­sich­tigt:
# Erhö­hung der Anzahl beam­te­ter Staat­s­e­kre­tä­re von zwei auf drei;
# Redu­zie­rung der Anzahl der Abtei­lun­gen von zehn auf acht, davon zwei Haupt­ab­tei­lun­gen („Streit­kräf­te“ und „Auf­wuchs“) und Redu­zie­rung der Anzahl der Unter­ab­tei­lun­gen auf 25;
# Stär­kung des Gene­ral­inspek­teurs der Bun­des­wehr in sei­ner Füh­rungs­fä­hig­keit über die Streit­kräf­te durch einen zwei­ten Stell­ver­tre­ter im Ope­ra­ti­ven Füh­rungs­kom­man­do der Bun­des­wehr (= Befehls­ha­ber des OpFüK­doBw) und das Ele­ment „Gesamtkonzeption/Planung der mili­tä­ri­schen Ver­tei­di­gung“ sowie Zuord­nung 
eines Lage- und Füh­rungs­zen­trums, das die Lei­tung des Minis­te­ri­ums im Grund­be­trieb mit einem Lei­tungs­la­ge­bild ver­sorgt.

Von der Redu­zie­rung der Anzahl der Abtei­lun­gen ist auch die bis­he­ri­ge Abtei­lung „Cyber/Informationstechnik“ (CIT) betrof­fen, die bis­her für die Pla­nung, Rea­li­sie­rung und den Betrieb von IT-Ser­vices in der Bun­des­wehr, für die natio­na­le und inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit in allen cyber- und digi­tal­po­li­ti­schen Fra­gen ein­schließ­lich der gesamt­staat­li­chen Cyber-Sicher­heit, für die Cyber- und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in der Bun­des­wehr, für For­schung und Ent­wick­lung sowie für Inno­va­ti­on im Bereich der Cyber- und Infor­ma­ti­ons­tech­nik ver­ant­wort­lich ist. Die Abtei­lung „CIT“ soll zukünf­tig in der Abtei­lung „Inno­va­ti­on und Cyber“ (IC) auf­ge­hen, in der nur noch die Unter­ab­tei­lung „Fähig­kei­ten Cyber/Informationstechnik“ expli­zit für Cyber/Informationstechnik zustän­dig sein wird.

Die Umset­zung die­ser Struk­tur­an­pas­sun­gen wird in drei Schrit­ten erfol­gen, wobei in einem ers­ten Schritt bis zum 27. August 2025 der Lei­tungs­be­reich in die neue Struk­tur über­führt wird. Bis zum 1. Okto­ber 2025 sol­len danach die Struk­tur­an­pas­sun­gen auf Ebe­ne der Abtei­lun­gen abge­schlos­sen wer­den. Im Anschluss wer­den die (Haupt-)Abteilungen ins­be­son­de­re Gele­gen­heit erhal­ten, ihre Auf­ga­ben­zu­schnit­te zu über­prü­fen. Hier­aus resul­tie­ren­de not­wen­di­ge bzw. begrün­de­te Ände­run­gen in den Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren sol­len dann mit Wir­kung zum 1. Janu­ar 2026 vor­ge­nom­men wer­den.

Lesen Sie dazu bei BMVg.de.: Füh­rungs­fä­hig­keit stär­ken, Beschaf­fung beschleu­ni­gen, Auf­wuchs sichern
sowie die Pres­se­mit­tei­lung: Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Ver­tei­di­gung rich­tet sich orga­ni­sa­to­risch neu aus
und sehen Sie hier die Struk­tur BMVg