Im Rahmen der weiteren Umsetzung des „Osnabrücker Erlasses“ sind folgende Strukturanpassungen im BMVg beabsichtigt:
# Erhöhung der Anzahl beamteter Staatsekretäre von zwei auf drei;
# Reduzierung der Anzahl der Abteilungen von zehn auf acht, davon zwei Hauptabteilungen („Streitkräfte“ und „Aufwuchs“) und Reduzierung der Anzahl der Unterabteilungen auf 25;
# Stärkung des Generalinspekteurs der Bundeswehr in seiner Führungsfähigkeit über die Streitkräfte durch einen zweiten Stellvertreter im Operativen Führungskommando der Bundeswehr (= Befehlshaber des OpFüKdoBw) und das Element „Gesamtkonzeption/Planung der militärischen Verteidigung“ sowie Zuordnung
eines Lage- und Führungszentrums, das die Leitung des Ministeriums im Grundbetrieb mit einem Leitungslagebild versorgt.
Von der Reduzierung der Anzahl der Abteilungen ist auch die bisherige Abteilung „Cyber/Informationstechnik“ (CIT) betroffen, die bisher für die Planung, Realisierung und den Betrieb von IT-Services in der Bundeswehr, für die nationale und internationale Zusammenarbeit in allen cyber- und digitalpolitischen Fragen einschließlich der gesamtstaatlichen Cyber-Sicherheit, für die Cyber- und Informationssicherheit in der Bundeswehr, für Forschung und Entwicklung sowie für Innovation im Bereich der Cyber- und Informationstechnik verantwortlich ist. Die Abteilung „CIT“ soll zukünftig in der Abteilung „Innovation und Cyber“ (IC) aufgehen, in der nur noch die Unterabteilung „Fähigkeiten Cyber/Informationstechnik“ explizit für Cyber/Informationstechnik zuständig sein wird.
Die Umsetzung dieser Strukturanpassungen wird in drei Schritten erfolgen, wobei in einem ersten Schritt bis zum 27. August 2025 der Leitungsbereich in die neue Struktur überführt wird. Bis zum 1. Oktober 2025 sollen danach die Strukturanpassungen auf Ebene der Abteilungen abgeschlossen werden. Im Anschluss werden die (Haupt-)Abteilungen insbesondere Gelegenheit erhalten, ihre Aufgabenzuschnitte zu überprüfen. Hieraus resultierende notwendige bzw. begründete Änderungen in den Organisationsstrukturen sollen dann mit Wirkung zum 1. Januar 2026 vorgenommen werden.
Lesen Sie dazu bei BMVg.de.: Führungsfähigkeit stärken, Beschaffung beschleunigen, Aufwuchs sichern
sowie die Pressemitteilung: Bundesministerium der Verteidigung richtet sich organisatorisch neu aus
und sehen Sie hier die Struktur BMVg