Konsultation zur Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen

Die Bun­des­netz­agen­tur hat am 13. Mai 2024 einen Kon­sul­ta­ti­ons­ent­wurf zur über­gangs­wei­sen Ver­län­ge­rung der Nut­zungs­rech­te für Mobil­funk­fre­quen­zen bis 2030 ver­öf­fent­licht.

Die Fre­quenz­nut­zungs­rech­te in den Berei­chen um 800, 1.800 und 2.600 MHz, wel­che Ende 2025 aus­lau­fen, sol­len um fünf Jah­re ver­län­gert wer­den. Ziel ist es, die Lauf­zei­ten die­ser Nut­zungs­rech­te mit spä­ter aus­lau­fen­den Nut­zungs­rech­ten anzu­glei­chen. Damit kön­nen in einem wei­te­ren Schritt mehr Fre­quen­zen ver­ge­ben und damit regu­lie­rungs­be­ding­te Knapp­hei­ten ver­mie­den wer­den. Zudem kön­nen Markt­ent­wick­lun­gen in ein spä­te­res Ver­fah­ren ein­be­zo­gen wer­den und ein grö­ße­rer Ver­ga­be­rah­men bie­tet den Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men mehr Mög­lich­kei­ten, Zugang zum Fre­quenz­spek­trum zu erhal­ten.

Die Ver­län­ge­rung der Nut­zungs­rech­te soll mit Auf­la­gen zum wei­te­ren Aus­bau der Mobil­funk­net­ze flan­kiert wer­den. Zudem beab­sich­tigt die Bun­des­netz­agen­tur, die Ver­län­ge­rung der Nut­zungs­rech­te mit Rege­lun­gen zur För­de­rung des Wett­be­werbs zu ver­se­hen. Ein wett­be­werb­li­ches Ver­fah­ren zur wei­te­ren Ver­ga­be derr Fre­quenz­nut­zungs­rech­te in den Berei­chen um 800, 1.800 und 2.600 MHz will die Bun­des­netz­agen­tur zu einem spä­te­ren Zeit­punkt durch­füh­ren.

Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me zum Kon­sul­ta­ti­ons­ent­wurf zu die­ser über­gangs­wei­sen Ver­län­ge­rung der Nut­zungs­rech­te für die­se Mobil­funk­fre­quen­zen besteht für die Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men bis zum 8. Juli 2024.

Lesen Sie hier die Pres­se­mit­tei­lung der Bun­des­netz­agen­tur zur Ver­län­ge­rung der Nut­zungs­rech­te für Mobil­funk­fre­quen­zen
Den Kon­sul­ta­ti­ons­ent­wurf zur über­gangs­wei­sen Ver­län­ge­rung der Nut­zungs­rech­te für Mobil­funk­fre­quen­zen bis 2030 fin­den Sie hier “Kon­su­la­ti­ons­ent­wurf”