Jahresbericht 2023 der Wehrbeauftragten

Aus­zü­ge aus dem Jah­res­be­richt 2023 
der Wehr­be­auf­trag­ten des Deut­schen Bun­des­ta­ges
zur Voll­aus­stat­tung mit Füh­rungs­mit­teln und zur Digi­ta­li­sie­rung

„Mit einer zwei­stel­li­gen Mil­li­ar­den­sum­me aus dem Son­der­ver­mö­gen will die Bun­des­wehr die digi­ta­le Ver­net­zung  der Streit­kräf­te vor­an­trei­ben. Einer der Schwer­punk­te ist das Batt­le Manage­ment Sys­tem (BMS), die neue streit­kräf­te­ge­mein­sa­me Tech­no­lo­gie zur Digi­ta­li­sie­rung land-basier­ter Ope­ra­tio­nen (D‑LBO). Es setzt die  Streit­kräf­te in die Lage, aktu­el­le Lage­bil­der in Echt­zeit dar­zu­stel­len und Infor­ma­tio­nen digi­tal sowie inter­ope­ra­bel zwi­schen Gefechts­stän­den und Ein­hei­ten natio­nal und inter­na­tio­nal aus­zu­tau­schen. Damit ver­bun­den ist die drin­gend not­wen­di­ge und nach­hal­ti­ge kon­se­quen­te Stan­dar­di­sie­rung von Hard­ware und Soft­ware. Die Aus­stat­tung der dafür ein­ge­plan­ten etwas mehr als 1.000 Fahr­zeu­ge der Bun­des­wehr ist im Berichts­jahr erfreu­li­cher­wei­se fast voll­stän­dig abge­schlos­sen. Aus­stat­tung heißt lei­der nicht gleich voll­um­fäng­li­che  Nutz­bar­keit. In den Land­streit­kräf­ten ist die Anzahl der ein­ge­bun­de­nen akti­ven Nut­ze­rin­nen und Nut­zer beim Batt­le Manage­ment Sys­tem noch stei­ge­rungs­fä­hig. Die vol­le Leis­tungs­fä­hig­keit ist noch nicht aus­ge­schöpft. Eine Kom­po­nen­te für eine voll­um­fäng­li­che Anwen­dung des Sys­tems ist die Aus­stat­tung mit moder­nen Funk­ge­rä­ten.          

Ver­al­te­te Funk­tech­nik ist ein Dau­er­bren­ner bei Trup­pen­be­su­chen, auch im Berichts­jahr.

• Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten berich­te­ten über Schwie­rig­kei­ten, unter­schied­lichs­te Insel­lö­sun­gen ein­zu­rich­ten, die auf­grund ihrer ver­al­te­ten Funk­ge­rä­te zur Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den NATO-Part­nern erfor­der­lich sei­en. Ande­re kri­ti­sier­ten, sie ver­füg­ten zwar über moder­ne­re Funk­ge­rä­te, die­se sei­en aber mit altem par­al­lel  genutz­tem Gerät nicht kom­pa­ti­bel. An einem ande­ren Stand­ort fehl­ten sie­ben Funk­ge­rä­te des Typs PRC 117, sodass man dort bei Übun­gen auf Behör­den-funk­ge­rä­te zurück­grei­fe.   

Schwie­rig­kei­ten berei­tet lei­der auch der Ein­bau der beschaff­ten 20.000 zeit­ge­mä­ßen Funk­ge­rä­te in die ver­schie­de­nen Fahr­zeug­kon­fi­gu­ra­tio­nen
Für die Divi­si­on 2025 ist eine zeit­ge­mä­ße Funk­ge­rä­te­aus­stat­tung aller­dings wich­tig. Es ist des­halb die rich­ti­ge Ent­schei­dung des Minis­te­ri­ums, alle denk­ba­ren Res­sour­cen zu mobi­li­sie­ren, um die schnel­le Mus­ter­in­te­gra­ti­on  für Fahr­zeu­ge zu errei­chen, die für einen voll­stän­di­gen Gefechts­ver­band erfor­der­lich sind. Die Divi­si­on 2025 wird im inter­na­tio­na­len Ver­bund füh­rungs­fä­hig sein, kann aller­dings zunächst nicht ihre vol­le Leis­tungs­fä­hig­keit  ent­fal­ten. Die vom Minis­te­ri­um geplan­te tem­po­rä­re Misch­aus­stat­tung mit Funk­ge­rä­ten bedeu­tet aller­dings für alle  Betrof­fe­nen auch einen Mehr­auf­wand in der Aus­bil­dung, der Übung und in den Ein­sät­zen.         
Erfreu­lich ist, dass für die VJTF nach Aus­kunft des Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­ums der mit der Ein­füh­rung des Batt­le Manage­ment Sys­tems beab­sich­tig­te Fähig­keits­zu­ge­winn erreicht ist. Eine digi­tal ver­netz­te Gefechts­füh­rung natio­nal und im Bünd­nis sei dem­nach mög­lich. 

Anders sieht es in der Vor­be­rei­tung zur eFP Batt­le­group in Litau­en aus: 

• Beim Besuch des Pan­zer­lehr­ba­tail­lons 93 in Muns­ter berich­te­te der Kom­man­deur über feh­len­de Satel­li­ten­kom­mu­ni­ka­ti­on bezie­hungs­wei­se digi­ta­le Funk­mög­lich­kei­ten. Zur Vor­be­rei­tung des Auf­tra­ges eFP Litau­en bedür­fe es aber drin­gend eines voll funk­ti­ons­fä­hi­gen Gefechts­stan­des.  

Auch bei der eFP Batt­le­group vor Ort war die Lage im Jahr 2023 noch ver­bes­se­rungs­be­dürf­tig:

• Beim gemein­sa­men Trup­pen­be­such der Wehr­be­auf­trag­ten mit ihren nie­der­län­di­schen und nor­we­gi­schen Amts­kol­le­gen im März stan­den dem deut­schen Ver­band kei­ne digi­ta­len, kryp­tier­fä­hi­gen Funk­ge­rä­te zur Ver­fü­gung. Die geschil­der­ten Pro­ble­me bestan­den beim erneu­ten Besuch der Wehr­be­auf­trag­ten im Dezem­ber unver­än­dert fort. Dies erschwe­re die Ver­stän­di­gung mit den Part­ner­na­tio­nen erheb­lich. Behelfs­mä­ßi­ge  Abhil­fe bie­te seit eini­ger Zeit ein Mul­ti­na­tio­na­ler Inter­ope­ra­bler Funk­an­schalt­punkt.  

Das Sys­tem, wel­ches der Wehr­be­auf­trag­ten bereits zuvor beim Trup­pen­be­such bei der Pan­zer­gre­na­dier­bri­ga­de 37 „Frei­staat Sach­sen“ in Fran­ken­berg vor­ge­stellt wur­de, kann ver­schie­de­ne Funk­sys­te­me und auch Gerä­te mit­ein­an­der ver­bin­den und kom­bi­nie­ren. Ana­lo­ge und digi­ta­le Funk­sprü­che wer­den damit in der Pra­xis kom­pa­ti­bel  gemacht. Das ist ein Fort­schritt, aber kei­ne abschlie­ßen­de Lösung ins­be­son­de­re im mul­ti­na­tio­na­len Ver­bund. Die deut­schen Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten der eFP Batt­le­group in Litau­en sol­len nach Aus­kunft des Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­ums 2024 end­lich zeit­ge­mä­ße kryp­tier­te Funk­ge­rä­te erhal­ten.  

Mit dem Son­der­ver­mö­gen ist die noch vor zwei Jah­ren ange­dach­te Repro­duk­ti­on von Funk­ge­rä­ten mit ver­al­te­ter Tech­nik aus den 1980er Jah­ren laut Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um hin­fäl­lig. 

Das Sys­tem „Zel­lu­la­re Net­ze ver­le­ge­fä­hig“ ist ein Bau­stein der Digi­ta­li­sie­rung land­ba­sier­ter Ope­ra­tio­nen. Das Sys­tem dient der Ver­net­zung von Gefechts­stän­den. Für die klas­si­sche tak­ti­sche Ver­net­zung spielt das Sys­tem in der Pra­xis eine unter­ge­ord­ne­te Rol­le und berührt die Aus­stat­tung der Divi­si­on 2025 nur am Ran­de. Das ist  inso­fern eine gute Nach­richt, weil im Berichts­jahr eine wei­te­re Ver­zö­ge­rung für die Aus­lie­fe­rung der Sys­te­me  ein­ge­tre­ten ist. Die­se sei, so das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um, durch Pro­ble­me bei der Inte­gra­ti­on der Soft­ware und  dar­aus resul­tie­ren­der Ver­zö­ge­run­gen bei der Erstel­lung der Doku­men­ta­ti­on und der Durch­füh­rung der Aus­bild-ung erfolgt. Frü­hes­te Aus­lie­fe­rung des ers­ten Seri­en­sys­tems soll­te Novem­ber 2023 sein, das letz­te Seri­en­sys­tem wer­de erst im Novem­ber 2025 fol­gen. Viel­leicht reicht dies noch für die Aus­stat­tung der Divi­si­on 2025.“ (WBdBT-Bericht 2023, S. 32 f. – Ziff. 5/ Mate­ri­al — Voll­aus­stat­tung)

„Der Aus­bau der digi­ta­len Infra­struk­tur der Bun­des­wehr ist wei­ter­hin nicht zufrie­den­stel­lend. Ins­be­son­de­re die Anbin­dung und Bereit­stel­lung von Hoch­ge­schwin­dig­keits­in­ter­net in den Lie­gen­schaf­ten darf in der heu­ti­gen Zeit  kei­ne Fra­ge mehr sein. Eine bedarfs­ge­rech­te Ver­sor­gung mit WLAN ist ein wesent­li­cher Attrak­ti­vi­täts­fak­tor. Im Rah­men des Pro­jekts „Inter­net in Unter­künf­ten“ hat die Bun­des­wehr knapp 2.000 Unter­kunfts­ge­bäu­de in über  230 Lie­gen­schaf­ten mit kos­ten­lo­sem WLAN aus­ge­stat­tet. Mit Pro­gramm­ab­schluss Ende 2022 stand damit in  93 Pro­zent der umfass­ten Gebäu­de ein draht­lo­ser Inter­net­zu­gang voll­stän­dig und zu 97 Pro­zent zumin­dest auch teil­wei­se zur Ver­fü­gung. Die hohe Akzep­tanz die­ses Ange­bots zeigt sich dar­in, dass zu Beginn des Berichts­jah­res  knapp 175.000 Nut­ze­rin­nen und Nut­zer regis­triert waren.            
So posi­tiv die­ses Bild erscheint, gilt es nur für die Lie­gen­schaf­ten, die das Pro­gramm „Inter­net in Unter­künf­ten“ ein­schloss. Hier zei­gen sich die nach­tei­li­gen Aus­wir­kun­gen inzwi­schen revi­dier­ter frü­he­rer Stand­ort­ent­schei­dun­gen: 

• Zu Recht beklag­te sich ein Sol­dat dar­über, dass die Nut­zung des WLAN in der Hugo-Jun­kers-Kaser­ne in Alt-Duven­stedt Geld kos­te, an ande­ren Stand­or­ten hin­ge­gen regel­mä­ßig gra­tis sei. Auf­grund der zunächst  beab­sich­tig­ten Schlie­ßung der Kaser­ne war kei­ne Auf­nah­me in das Pro­gramm „Inter­net in Unter­künf­ten“  erfolgt. Dabei, so das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um, blei­be es auch vor­erst, da wei­ter­hin Ent­schei­dun­gen  dar­über aus­stün­den, wel­che Gebäu­de in der Nut­zung blie­ben. Seit 2015 kön­ne die Trup­pe vor Ort aber auf kos­ten­pflich­ti­ge Hot­spots eines pri­va­ten Anbie­ters zurück­grei­fen. 

Nach einer Inter­ven­ti­on der Wehr­be­auf­trag­ten hat sich eine Lösung gefun­den: Die Kos­ten für den Inter­net­zu­griff  von monat­lich 9,95 Euro kön­nen sich die Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten auf Antrag aus den Betreu­ungs­ti­teln der Trup­pen­tei­le erstat­ten las­sen. Die­se Ent­schei­dung des Minis­te­ri­ums im Sin­ne der Trup­pe ist sehr erfreu­lich. Eine prag­ma­ti­sche Lösung wäre auch für die Lehr-gangs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mer in der Star­ken­burg-Kaser­ne der Betreu­ungs­stel­le für zivil­be­ruf­li­che Aus- und Wei­ter­bil­dung in Darm­stadt erfor­der­lich:         

• Die­se Lie­gen­schaft wird wegen beab­sich­tig­ter Schlie­ßung eben­falls nicht in das Pro­gramm „Inter­net in  Unter­künf­ten“ ein­be­zo­gen. Nach­dem dann auch der bis­he­ri­ge exter­ne WLAN-Anbie­ter nicht mehr zur Ver­fü­gung stand, gibt es kei­ne WLAN-Ver­sor­gung mehr. Es bleibt zu hof­fen, dass die Bun­des­wehr einen  alter­na­ti­ven Anbie­ter gewin­nen kann.  

Nicht nur in den Unter­kunfts­ge­bäu­den ist die flä­chen­de­cken­de Bereit­stel­lung von WLAN drin­gend erfor­der­lich, son­dern auch in ande­ren Berei­chen: 

• So gibt es in den Unter­richts­räu­men des Zen­trums Inne­re Füh­rung in Koblenz kein öffent­li­ches WLAN, wie die Wehr­be­auf­trag­te bei ihrem Besuch erfuhr. Gemäß der minis­te­ri­el­len Stel­lung­nah­me sieht das Zen­trum  Inne­re Füh­rung eben­falls den kla­ren Bedarf der Ver­net­zung mit­tels WLAN und LAN, um das Trai­nings­an­ge­bot attrak­ti­ver und moder­ner zu gestal­ten, und wird daher die ent­spre­chen­den Infra­struk­tur­maß­nah­men  bean­tra­gen. 

Ernüch­ternd ist aller­dings die Aus­sa­ge des Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­ums, dass eine Rea­li­sie­rung im Rah­men eines  regu­lä­ren Infra­struk­tur­vor­ha­bens nicht vor 2030 zu erwar­ten sei. Dies ver­deut­licht ein­mal mehr die über­bor­den­de Ver­kom­pli­zie­rung in der Bun­des­wehr. Was im pri­vat­wirt­schaft­li­chen Bereich eine Maß­nah­me von weni­gen  Wochen wäre, streckt sich hier über meh­re­re Jah­re. In einer digi­ta­li­sier­ten Welt sind sol­che Zustän­de nicht trag­bar. Es ist daher ziel­füh­rend, dass die Ver­net­zung der Lehr­sä­le wenigs­tens als Zwi­schen­lö­sung zunächst pro­vi­so­risch  erfol­gen soll.          

Ein ähn­li­ches Bild ergab sich beim Aus­bil­dungs­mu­sik­korps der Bun­des­wehr in Hil­den. Mit Unver­ständ­nis nahm die Wehr­be­auf­trag­te zur Kennt­nis, dass die erst kürz­lich errich­te­ten Unter­richts­ge­bäu­de zwar über die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen ver­fü­gen, aber WLAN trotz Bean­tra­gung im Jahr 2020 wei­ter­hin fehlt. Das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um recht­fer­tig­te sich in umständ­li­cher Wei­se wie folgt:  

• „Die pro­zes­sua­len, tech­ni­schen sowie ver­ga­be­re­le­van­ten Vor­aus­set­zun­gen zur Rea­li­sie­rung von WLAN im Aus­bil­dungs­mu­sik­korps sind geschaf­fen. Die infra­struk­tu­rel­len Vor­aus­set­zun­gen sind durch die Dienst­stel­le  zu schaf­fen. Die­se befin­den sich der­zeit in der Pla­nung. Sobald die Infra­struk­tur beim Aus­bil­dungs­mu­sik­korps ertüch­tigt wor­den ist, erfol­gen im Anschluss die Maß­nah­men zum Roll­out des WLAN. Zur Ermitt­lung des  infra­struk­tu­rel­len Bedar­fes in der Dienst­stel­le wur­de vor Ort die IT-Infra­struk­tur der rele­van­ten Gebäu­de  unter Betei­li­gung der Dienst­stel­le geprüft und bewer­tet. Die Ergeb­nis­se, ein­schließ­lich der durch die  Dienst­stel­le umzu­set-zen­den infra­struk­tu­rel­len Maß­nah­men, wur­den in einem Daten­ana­ly­se­do­ku­ment  fest­ge­hal­ten, mit dem Aus­bil­dungs­mu­sik­korps abge­stimmt und die­ser zur Umset­zung durch das zustän­di­ge  Bun­des­wehr­dienst­leis­tungs­zen­trum über­ge­ben.“  

Auf die ursprüng­li­che Fra­ge, war­um die WLAN-Ver­sor­gung nicht von Beginn an auch die Unter­richts­räu­me umfass­te, ging das Minis­te­ri­um nicht ein. Der öffent­li­che Zugang zum Inter­net soll­te in allen Lehr- und Schul­ge­bäu­den der Bun­des­wehr eine Selbst­ver­ständ­lich­keit sein. Es wäre gut, wenn das Minis­te­ri­um hier Abhil­fe  schaf­fen könn­te.           

Nicht mehr zeit­ge­mäß ist das bis­he­ri­ge Sys­tem der Bun­des­wehr zur IT-Aus­stat­tung von Sol­da-tin­nen und Sol­da­ten:  

• Bis­lang erfor­dert jeder Dienst­pos­ten­wech­sel für die not­wen­di­gen IT-Anpas­sun­gen einen hohen Auf­wand mit zum Teil län­ge­ren War­te­zei­ten, wie das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Ver­tei­di­gung selbst ein­räum­te. Zudem erhal­ten Bun­des­wehr­an­ge­hö­ri­ge ohne auf­ga­ben­be­zo­ge­ne IT-Aus­stat­tung nur in begrenz­tem Maße wie  bei­spiels­wei­se über gemein­sam genutz­te IT einen Zugang zur digi­ta­len Infra­struk­tur und den Online-Medi­en.  

Abhil­fe soll das Pro­jekt Per­so­na­li­sier­te IT-Aus­stat­tung (pITA) schaf­fen. In des­sen Rah­men sol­len alle Nut­ze­rin­nen und Nut­zer per­sön­lich zuge­wie­se­ne End­ge­rä­te, also Lap­tops, Tablets oder Smart­phones, erhal­ten und, basie­rend auf den zuge­wie­se­nen Nut­zungs­pro­fi­len, eine Aus­wahl von ver­schie­de­nen Ange­bo­ten tref­fen  kön­nen. Die Ver­wal­tung soll durch die IT-Ser­vice-Pro­vi­der erfol­gen, wes­halb die Mit­wir­kung der Dienst­stel­len nur noch im Ein­zel­fall erfor­der­lich sein wird. Getrübt wird die­se an sich sehr zu begrü­ßen­de Ent­wick­lung aller­dings durch die Ankün­di­gung des Minis­te­ri­ums, erst Ende 2025 die ers­ten Nut­ze­rin­nen und Nut­zer in pITA  migrie­ren zu kön­nen. 

Zuwei­len ist eine Aus­stat­tung zum Bei­spiel mit moder­ner IT mög­lich, Betrof­fe­ne haben aber kei­ne Kennt­nis  davon: 

• Ein Feld­we­bel kri­ti­sier­te die man­gel­haf­te Aus­stat­tung sei­nes Batail­lons mit Rech­nern. Im Schnitt acht  Per­so­nen teil­ten sich zwei Rech­ner. Es fehl­ten im Batail­lon aber nicht nur Rech­ner, son­dern auch eine ent­spre­chen­de Anzahl an Netz­werk­an­schlüs­sen in den Dienst­zim­mern.   
Die Über­prü­fung durch das  Minis­te­ri­um ergab, dass dem Batail­lon wei­te­re, bereits vor­han­de­ne und dem Batail­lon auch zuste­hen­de Gerä­te zur Ver­fü­gung gestellt wer­den könn­ten. Offen­sicht­lich aus Unsi­cher­heit oder Unkennt­nis über das stan­dar­di­sier­te Anfor­de­rungs­ver­fah­ren der zustän­di­gen IT-Koor­di­nie­rungs­or­ga­ni­sa­ti­on habe das Batail­lon bis­lang kei­nen Abruf die­ser Gerä­te getä­tigt. Dar­über hin­aus habe die zustän­di­ge IT-Koor­di­nie­rungs­stel­le das Batail­lon über unter­schied­li­che Mög­lich­kei­ten zur ad-hoc-Erwei­te­rung der vor­han­de­nen Netz­werk­an­schlüs­se in den Dienst­zim­mern des Batail­lons infor­miert. Auch das war am Stand­ort unbe­kannt. 

Für das Batail­lon sind die rasche Lie­fe­rung von Rech­nern und die Erwei­te­rung der Netz­werk­an­schlüs­se gute Nach­rich­ten. Zu befürch­ten ist aber, dass es sich bei den Hin­wei­sen auf Unsi­cher­heit und Unkennt­nis beim Ver­fah­ren zum Abruf vor­han­de­ner IT-Tech­nik um kei­nen Ein­zel­fall in der Bun­des­wehr han­delt. Hier könn­te eine  regel­mä­ßi­ge Unter­rich­tung durch die zustän­di­gen IT-Koor­di­nie­rungs­stel­len für mehr Hand­lungs­si­cher­heit sor­gen.“ (WBdBT-Bericht 2023, S. 141 ff. – Ziff. 19/Digitalisierung — Infor­ma­ti­ons­tech­nik)           

„Die Digi­ta­li­sie­rung der Stabs- und Ver­wal­tungs­pro­zes­se trägt ent­schei­dend zur Auf­trags­er­fül­lung der Bun­des­wehr bei und muss vor­an­ge­trie­ben wer­den. Aller­dings soll­te stets in den Blick genom­men wer­den, dass hier kei­ne zusätz­li­che Büro­kra­tie ent­steht, die die Arbeits­pro­zes­se mehr be- als ent­las­tet. Seit Juni 2023 regelt ein neu­er Erlass die Akten­füh­rung und Schrift-gut­ver­wal­tung hin­sicht­lich des Umgangs mit Altdateien/E‑Mails in der Bun­des­wehr und der neu­en digi­ta­len Datei-/E‑­Mail-Abla­ge. Damit gehen  Ver­än­de­run­gen im gewohn­ten Arbeits­um­feld in den Dienst­stel­len der Bun­des­wehr ein­her. Nicht sel­ten füh­len sich betrof­fe­ne Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten über­for­dert oder kri­ti­sie­ren einen Auf­wuchs an Büro­kra­tie. In einer Ein­ga­be an die Wehr-beauf­trag­te klag­te ein Oberst­leut­nant:

• Der Erlass stel­le, wenn er ord­nungs­ge­mäß ange­wen­det wer­de, eine mut­wil­li­ge und vor­sätz­li­che  Dienster­schwer­nis dar. Der gesam­te elek­tro­ni­sche Schrift­ver­kehr müs­se in ein hybri­des Akten­sys­tem mit Regis­trie­rung sowohl einer Papier- als auch der elek­tro­ni­schen Akte über­führt wer­den, Sicher­heits­ko­pien müss­ten erstellt, Alt­ma­te­ri­al gelöscht wer­den. Der Ver­band wer­de mit der Umset­zung allei­ne gelas­sen.          
Das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um wies dar­auf hin, dass auch die Bun­des­wehr einer Pflicht zur ord­nungs­mä­ßi­gen Akten­füh­rung unter­lie­ge und der Erlass ledig­lich die bis­her gel­ten­den Rechts­vor­schrif­ten abbil­de. Aller­dings sei er, das räumt das Minis­te­ri­um ein, in bestimm­ten Punk­ten miss­ver­ständ­lich. Des­halb habe man die  Ein­ga­be zum Anlass genom­men, den Erlass und vor allem die die­sem zugrun­de­lie­gen­den Rechts­grund­la­gen noch ein­mal erläu­ternd zu kom­mu­ni­zie­ren.

Das alles ändert aber nichts an der offen­sicht­li­chen Unzu­frie­den­heit vie­ler Dienst­stel­len mit der damit ein­her­ge­hen­den Arbeits­be­las­tung. Ein wesent­li­cher Teil der Lösung ist die Ein­füh­rung des Doku­men­ten­ma­nage­ment­sys­tems DokMBw-Datei­ver­wal­tungs­sys­tem, mit dem eine Ver­ein­fa­chung der Vor­gangs­be­ar­bei­tung und der Akten­hal­tung ein­her­geht. Das Roll­out die­ses Sys­tems begann 2018 an zunächst 70 Dienst­stel­len mit cir­ca 35.000 Nut­ze­rin­nen und Nut­zern und wird ab Früh­jahr 2025 auf die gesam­te Bun­des­wehr über­tra­gen sein. Die  Dienst­stel­len, die noch ohne ein Doku­men­ten­ma­nage­ment­sys­tem arbei­ten müs­sen, ste­hen wäh­rend die­ser  Über­gangs­zeit tat­säch­lich vor die Arbeits­zeit mas­siv stei­gern­den Her­aus­for­de­run­gen. Das betrifft ins­be­son­de­re die Not­wen­dig­keit des kon­se­quen­ten Füh­rens von Papier­ak­ten. Dem ver­sucht das Minis­te­ri­um durch ein  nie­der­schwel­li­ges digi­ta­les Ange­bot zu begeg­nen, das ab 2023 ein leich­tes soge­nann­tes Drag-and-Drop ermög­licht, mit dem digi­tal abge­leg­te Datei­en und E‑Mails schnell und ein­fach in das neue Doku­men­ten­ma­nage­ment­sys­tem ver­scho­ben wer­den kön­nen. Spä­tes-tens damit soll­te der Kul­tur­wan­del zu schlan­ken Ver­wal­tungs- und Füh­rungs­pro­zes­sen abge-schlos­sen sein. 

Das Pro­jekt Digi­ta­le Unter­schrift ist nach wie vor nicht abge­schlos­sen. Nach­dem die Bun­des­wehr Mit­te 2023 die Ver­län­ge­rung des Pro­jek­tes befür­wor­te­te, zeig­te ein Test­durch­lauf mit 200 Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten, dass die  Ein­füh­rung für die gesam­te Bun­des­wehr nur mit einem enor­men Auf­wand mög­lich wäre. Daher plant das Minis­te­ri­um die Erpro­bung mit einer ande­ren tech­ni­schen Lösung. Im Berichts­jahr gab es dazu aller­dings kei­nen Ver­trags­ab­schluss, sodass mit wei­te­ren Ver­zö­ge­run­gen zu rech­nen ist.          
Dass die digi­ta­le Unter­schrift nicht immer eine Beschleu­ni­gung des Arbeits­all­tags bedeu­tet, berich­te­te ein Trup­pen­ver­sor­gungs­stabs­of­fi­zier der Wehr­be­auf­trag­ten:  

• Sach­scha­dens­mel­dun­gen sei­en von allen an der Mel­dung Betei­lig­ten nach Vor­schrif­ten­la­ge digi­tal zu unter­zeich­nen. Das sei­en Zug­füh­rer, Kom­pa­nie­chef und Trup­pen­ver­sor­gungs­stabs­of­fi­zier. Die Mel­den­den selbst hät­ten in der Regel nur über den Rech­ner bei­spiels­wei­se des Zug­füh­rers die Mög­lich­keit zur digi­ta­len Signa­tur. Der damit ver­bun­de­ne Zeit­auf­wand sei etwa sechs­mal höher als bei einer ana­lo­gen Unter­schrift. Um die mit Sach­scha­dens­mel­dun­gen ein­her­ge­hen­den Fris­ten ein­hal­ten zu kön­nen, habe man sich  ent­schie­den, mel­den­den Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten ohne Rech­ner­zu­gang das Aus­dru­cken und ana­lo­ge Signie­ren zu erlau­ben. Um der gefor­der­ten digi­ta­len Erstel­lung der Sach­scha­dens­mel­dung nach­zu­kom­men, scan­ne man die ana­log signier­ten Sei­ten ein.  

Auch hin­sicht­lich des büro­kra­ti­schen Auf­wan­des bei der Erstel­lung des digi­ta­len Lage­bil­des zur Per­so­nel­len  Ein­satz­be­reit­schaft beschwer­ten sich Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten beim Besuch des Logis­tik­ba­tail­lons 472 in Küm­mers­bruck: 

• Das digi­ta­le Lage­bild müs­se man in SASPF hin­ter­le­gen. Dar­in sol­le jede Ein­heit in Ampel­for­mat  (rot/gelb/grün) abbil­den, wie auf einer Zeit­schie­ne von zwei Jah­ren (acht Quar­ta­le) die Ein­satz­be­reit­schaft der ein­zel­nen Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten aus­se­he. Es bedeu­te einen rie­si­gen büro­kra­ti­schen Auf­wand die­ses  Lage­bild zu erstel­len.

Grund­la­ge die­ses im Berichts­jahr in die Nut­zung über­führ­ten Tools ist das 2021 erlas­se­ne Fach­kon­zept Digi­ta­li­sie­rung von Lage­bil­dern, das auf dem Pro­jekt Digi­ta­li­sie­rung Lage­bil­der aus dem Jahr 2017 her­vor­ging.  Das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um bestä­tigt eine mit Beginn der Nut­zung tat­säch­lich vor­han­de­ne zusätz­li­che  Belas­tung, die sich aber mit der kon­ti­nu­ier­li­chen Nut­zung suk­zes­si­ve redu­zie­re. Man erwar­te eine zuneh­men­de  Auto­ma­ti­sie­rung der Daten­men­gen, die die manu­el­len Erhe­bungs- und Abfra­ge­pro­zes­se ver­ein­fa­che. Der Nut­zen  die­ses Lage­bil­des sei unbe­strit­ten, weil es ein Früh­warn­sys­tem für eine die Orga­ni­sa­ti­ons­be­rei­che über­grei­fen­de  Bewer­tung der Ein­satz­fä­hig­keit dar­stel­le. 

Auch die Anmel­dung zum Reser­vis­ten­dienst ist drin­gend moder­ni­sie­rungs­be­dürf­tig:  

• Ein im Hei­mat­schutz ein­ge­setz­ter Reser­vist kri­ti­sier­te, dass bei jeder Übung ein schrift­li­ches Ein­ver­ständ­nis nebst Anla­ge benö­tigt wer­de. Die­ses For­mu­lar erhal­te er per E‑Mail, müs­se es aus­dru­cken und unter­schrie­ben zurück­sen­den. Sämt­li­che Per­so­nal­da­ten müss­ten jeweils neu ein­ge­tra­gen wer­den. Ein  Abspei­chern des aus­ge­füll­ten For­mu­lars als For­mat­vor­la­ge sei wegen häu­fi­ger Ände­run­gen des For­mu­lar-Lay­outs nicht mög­lich. Bei der Sicher­heits­über­prü­fung habe er auf den Inter­net­sei­ten des Bun­des­amts für  den Mili­tä­ri­schen Abschirm­dienst (BAMAD) das Pro­gramm zur elek­tro­ni­schen Sicher­heits­er­klä­rung (ELSE) her­un­ter­ge­la­den und alle Anga­ben online ein­ge­tra­gen. Eine digi­ta­le Ver­sen­dung sei aber nicht vor­ge­se­hen, statt­des­sen habe er die gesam­te Datei aus­dru­cken und per Post ver­schi­cken müs­sen. Der Petent rech­ne­te vor,  dass bei 31 Hei­mat­schutz­kom­pa­nien mit je 100 Män­nern und Frau­en jeweils acht Blät­ter, ins-gesamt 24.800 Blatt Papier aus­ge­druckt wer­den müs­sen. Er ver­mu­tet, dass die­se dann vor Ort ein­ge­scannt und ver­nich­tet  wür­den.Erfreu­li­cher­wei­se gibt es aber posi­ti­ve Ent­wick­lun­gen, wie zum Bei­spiel die noch in der Ent­wick­lung befind­li­che Smart­phone-App „Mei­ne Reser­ve“. Deren Ziel ist es, den Her­an­zie­hungs­pro­zess papier­los mit­tels eines digi­ta­len End­ge­rä­tes abzu­bil­den. Hier­durch erhal­ten Reser­vis­tin­nen und Reser­vis­ten die Mög­lich­keit, von der  Suche nach ver­füg­ba­ren Dienst­leis­tungs­mög­lich­kei­ten (ver­gleich­bar einer Stel­len­bör­se) über die Abga­be einer Inter­es­sens­be­kun­dung und dem Hoch­la­den von Doku­men­ten bis hin zur Her­an­zie­hung zum Reser­vis­ten­dienst alle Schrit­te digi­tal durch­zu­füh­ren. Die­ses Ange­bot soll die Attrak­ti­vi­tät des Reser­vis­ten­diens­tes stei­gern, in dem für  alle Betei­lig­ten der Auf­wand im Bear­bei­tungs­pro­zess redu­ziert wird. Nach Ein­schät­zung der Bun­des­wehr wird die fer­ti­ge App jedoch nicht vor dem Jahr 2026 zur Ver­fü­gung ste­hen. In der Fol­ge sei dann geplant, die­se App  mit der bereits bestehen­den Anwen­dung für die Unter­halts­si­che­rung „USG-Online“ zu ver­knüp­fen. Das hebt Syn­er­gien, da „USG-Online“ mitt­ler­wei­le eine Nut­zungs­quo­te von mehr als 30 Pro­zent hat – mit stei­gen­der  Ten­denz. Die App „Mei­ne Reser­ve“ ist ein wesent­li­ches Ele­ment zur Digi­ta­li­sie­rung der Her­an­zie­hung. Es wäre aber wün­schens­wert, die Ein­füh­rung zu beschleu­ni­gen, um mög­lichst schnell eine Erleich­te­rung im Sin­ne der Reser­vis­ten­dienst-Leis­ten­den zu errei­chen.“ (WBdBT-Bericht 2023, S. 143 ff. – Ziff. 19/Digitalisierung — Stabs- und Ver­wal­tungs­pro­zes­se)