30.000 Sprechsätze mit Gehörschutz für die Bundeswehr

Trotz Kri­tik durch den Bun­des­rech­nungs­hof (BRH; sie­he Links ganz unten) kann die Bun­des­wehr nach Bil­li­gung durch den Haus­halts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges unter stren­gen Auf­la­gen (“Maß­ga­be­be­schluß”) einen Rah­men­ver­trag über bis zu 191.000 Sprech­sät­ze mit Gehör­schutz­funk­ti­on (SMG) ein­schließ­lich Zube­hör inklu­si­ve eines Min­dest­ab­ru­fes von 60.000 Sys­te­men abschlie­ßen. Ein ers­ter Abruf von 30.000 SMG und der glei­chen Anzahl an Kabeln im Wert von 81 Mil­lio­nen Euro soll noch 2024 erfol­gen. Die Finan­zie­rung des Vor­ha­bens erfolgt aus dem Son­der­ver­mö­gen Bun­des­wehr. In den Fol­ge­jah­ren bis 2030 ein­schließ­lich kön­nen unter Berück­sich­ti­gung des Maß­ga­be­be­schlus­ses bis zu 50.000 Sys­te­me pro Jahr abge­ru­fen wer­den.
Durch den Maß­ga­be­be­schluß wird das BMVg ins­be­son­de­re ange­wie­sen, zu prü­fen, ob eine Voll­aus­stat­tung der gesam­ten Bun­des­wehr tat­säch­lich not­wen­dig ist sowie eine erneu­te Markt­sich­tung bezüg­lich markt­ver­füg­ba­rer Lösun­gen zu täti­gen. Dar­über hin­aus ist nach Orga­ni­sa­ti­ons­be­rei­chen bzw. Teil­streit­kräf­ten tabel­la­risch auf­zu­schlüs­seln, wel­che Ein­hei­ten zu wel­chem Zeit­punkt einen Sprech­satz mit Gehör­schutz erhal­ten haben bzw. erhal­ten sol­len.

Lesen Sie dazu die ES&T‑Meldung Bun­des­wehr beschafft 30.000 Sprech­sät­ze mit Gehör­schutz (esut.de) und den Bericht Bun­des­wehr darf tak­ti­sche Sprech­sät­ze nur unter stren­gen Auf­la­gen beschaf­fen (hartpunkt.de) im Online-Por­tal „hart­punkt“.

In ihrem Bericht an den Haus­halts­aus­schuss des Bun­des­ta­ges vom 7. Febru­ar 2024 hat­ten die BRH-Prü­fer die Ent­schei­dung der Bun­des­wehr bemän­gelt, die Trup­pe quer­schnitt­lich mit moder­ner tak­ti­scher Kom­mu­ni­ka­ti­ons­aus­stat­tung aus­zu­rüs­ten, weil über die Nut­zungs­zeit von rund 25 Jah­ren bis zu 1,2 Mil­li­ar­den Euro ein­ge­spart wer­den könn­ten, wenn nur die mit Funk aus­ge­stat­te­ten Sol­da­ten einen Sprech­satz mit Gehör­schutz­funk­ti­on erhal­ten wür­den und alle ande­ren mit markt­ver­füg­ba­ren Aktiv-Kap­sel­ge­hör­schüt­zern aus­ge­stat­tet wür­den.

Lesen Sie dazu den Kom­men­tar Sprech­sät­ze mit Gehöhr­schutz­funk­ti­on offen­ba­ren das Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­blem der Bun­des­wehr (hartpunkt.de) und die Mel­dung Bun­des­rech­nungs­hof sorgt für wei­te­res Stör­feu­er bei Aktiv­ge­hör­schutz-Beschaf­fung (hartpunkt.de) im Online-Por­tal „hart­punkt“.